Reglement

Allgemeine Bestimmungen
  • An diesem Wettbewerb können Komponisten aus allen Ländern und aller Altersgruppen teilnehmen.
  • Es dürfen maximal 2 Werke pro Komponist eingereicht werden.
  • Die Dauer des Werkes beträgt mindestens 15 Minuten und maximal 25 Minuten (die Länge muss auf der Partitur angegeben werden).
  • Das Werk muss in jeder Hinsicht neu sein: Nur Werke, die weder veröffentlicht oder aufgeführt wurden noch im Radio oder Fernsehen zu hören bzw. zu sehen waren und auch keinen Preis bei einem nationalen oder internationalen Wettbewerb gewonnen haben, werden akzeptiert. Außerdem werden keine Neubearbeitungen früherer Kompositionen oder Harmonisierungen bekannter Aufnahmen und Volkslieder akzeptiert.
  • Beim Wettbewerb werden lediglich Werke akzeptiert, die für ein Harmonieorchester geschaffen wurden. Kompositionen für Fanfarenzüge, Blasorchester oder eine Kammermusikbesetzung werden ebenfalls nicht akzeptiert.
  • Zudem sind Werke unzulässig, bei denen elektronische Technik genutzt wird.
  • Da die drei nominierten Werke während des Finales live aufgeführt werden, muss folgende Besetzung berücksichtigt werden:
    • Piccolo; Flöte 1&2; Oboe 1&2; Englisch Horn; Klarinette Eb; Klarinette Bb 1,2&3; Bass-Klarinette Bb; Kontra-Alt-Klarinette Eb; Kontrabass-Klarinette Bb;
    • Sopran-Saxophon; Alt-Saxophon 1&2; Tenor-Saxophon; Bariton-Saxophon; Fagott 1&2; Kontrafagott;
    • Kornett Bb 1&2; Trompete Bb 1,2&3; French Horn F 1&2, 3&4; Tenor-Trombone 1&2; Bass-Trombone; Euphonium Bb; Tuba C;
    •  Double Bass;
    • Timpani; Percussion (maximal 6 Teile);
    • Klavier; Harfe

          Die Aufführung wird von einem Orchester der Stadt Harelbeke in der oben genannten Besetzung vorgenommen. 

  • Die Partitur erhält neben dem Titel auch ein Pseudonym an Stelle des Namens des Komponisten. Als Anlage versendet der Kandidat ein korrekt ausgefülltes Antragsformular mit unterzeichneter Echtheitserklärung. Das Antragsformular kann von der Internetpräsenz dieses Wettbewerbs heruntergeladen werden: www.icch.be
  • An keiner Stelle der Partitur darf der Name des Komponisten verzeichnet sein und es dürfen auch keine Informationen ersichtlich sein, die mit einer Identifikation des Komponisten einhergehen.Die Partitur muss folgende Bedingungen erfüllen:
    • Die Notation muss digital (also durch eine Musiknotationssoftware) erfolgen und
    • muss die Partitur als pdf auf der Website www.icch.be hochgeladen werden.
  • Der Komponist erstellt einen kurzen Text mit einer Erläuterung seines Werkes. Dieser befindet sich am Beginn der Partitur. Wenn der Komponist eine alternative Musiknotation verwendet, muss dies ebenfalls hier erklärt werden.
  • Die Jury behält sich das Recht vor, nicht alle drei Preise zu vergeben, wenn das ins Auge gefasste Niveau nicht erreicht wird.
  • Die Organisation wird jeweils eine Kopie aller Werke zu Dokumentationszwecken bewahren für das Archiv des Wettbewerbs.
  • Die Finalisten werden am Montag, den 7. November 2022, durch die Jury bekannt gegeben.
  • Die Finalisten werden gebeten, bei einer Probe des Orchesters am Tag vor dem Wettbewerb anwesend zu sein. Diese Probe findet im Beisein der Jury statt. Jedem Finalisten wird maximal eine Stunde Zeit für eine Zusammenarbeit mit dem Orchester gewährt. Nachweisliche Reisekosten werden von der Organisation übernommen. Hotel- und Aufenthaltskosten fallen allerdings zu Lasten des Komponisten.
  • Wenn preisgekrönte Komponisten ihr Werk bei einem Verlag erscheinen lassen, dann muss aus der Partitur folgendes hervorgehen: Mit diesem Werk gehörte der Komponist zu den Preisträgern des 8th International Composition Competition Harelbeke (Belgien).
  • Im Fall einer Disqualifikation eines Finalisten wird dieser durch einen anderen Teilnehmer ersetzt.
  • Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich.
  • Nach der letzten Bewerbungsfrist werden keine Einsendungen mehr akzeptiert.
  • Durch die Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer das Reglement.
Bewerbung
  • Der Wettbewerb steht für Komponisten aus allen Ländern und Altersgruppen offen. Jeder Komponist darf maximal 2 Werke einsenden. 
  • Der Teilnehmer muss die Komposition über die Internetpräsenz www.icch.be in digitaler Form einreichen. 
  • Als Anlage versendet der Kandidat ein korrekt ausgefülltes Antragsformular mit unterzeichneter Echtheitserklärung. Dieses Dokument kann von der Internetpräsenz dieses Wettbewerbs heruntergeladen werden: www.icch.be
Siehe auch